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Pflichtteil beim Erbe der Enkel: Das steht Ihrem Enkelkind zu


Erbrecht
Pflichtteil beim Erbe der Enkel: Das steht Ihrem Enkelkind zu

t-online, Günter Beus

Aktualisiert am 07.02.2023Lesedauer: 3 Min.
Pflichtteil beim Erbe der Enkel: Verzichten Kinder auf das Erbe, geht dieses an die Enkel.Vergrößern des Bildes
Pflichtteil beim Erbe der Enkel: Damit Sie diese Regelung anwenden können, sollten Sie vorher einige Voraussetzungen klären. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)

Auch enterbte Verwandte haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Welche Besonderheiten Sie beim Erben für Enkelkinder beachten sollten.

Nahe Angehörige, darunter auch Enkel, haben einen Mindestanspruch am Erbe. Das regelt § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diesen Pflichtteil, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht, müssen Sie als Berechtigter selbst geltend machen, um ihn zu bekommen.

Dadurch werden sie vor einer kompletten Enterbung geschützt. Enkel gehören zwar zu den Pflichtteilsberechtigten, haben aber häufig keinen gültigen Anspruch. t-online erklärt Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Enkelkinder einen Anspruch geltend machen können.

Wann hat das Enkelkind Anspruch auf den Pflichtteil?

Die pflichtteilsberechtigten Personen sind nach § 2303 BGB:

  • die Abkömmlinge (Kinder und Enkel),
  • der Ehegatte (gleichgestellt sind eingetragene Lebenspartner) sowie
  • die Eltern des Verstorbenen.

Dabei muss allerdings eine Rangfolge beachtet werden. Vorrang haben die direkten Abkömmlinge des Verstorbenen. Das bedeutet: Anspruch auf einen Pflichtteil haben zunächst die Kinder – Enkel und Eltern gehen leer aus.

Ein eigener Pflichtteilsanspruch setzt also voraus, dass dem Enkelkind zunächst ein gesetzliches Erbrecht zusteht und ihm dies durch ein Testament des Erblassers genommen wurde.

Pflichtteil geltend machen

Die Enkel, die pflichtteilsberechtigt sind, fordern vom Erben des Erblassers ihren Pflichtteil. Dazu müssen sie zuerst ein detailliertes Nachlassverzeichnis anfordern, um anschließend die genaue Höhe des Pflichtteils berechnen zu können. Falls der Erbe sich weigert, den Pflichtteil zu zahlen, können die Enkel eine sogenannte Pflichtteilsklage einreichen.

Nach den §§ 195, 199 BGB verjähren die Ansprüche nach drei Jahren. Die Frist dafür beginnt jedoch erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Enkel Kenntnis über seine Enterbung erlangt hat. Erfährt der Enkel etwa am 23.07.2023 von seiner Enterbung, beginnt am 31.12.2023 die Frist.

Pflichtteil am Erbe für Enkel: welche Höhe?

Möchten Sie den Pflichtteil bestimmen, berechnen Sie zunächst die gesetzliche Erbquote gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Diese hängt unter anderem von der Anzahl der Kinder und Enkel des Erblassers ab, die am Erbe beteiligt sind. Wenn die Erbquote bestimmt ist, können Sie die Pflichtteilquote feststellen, welche der Hälfte der gesetzlich vorgegebenen Erbquote entspricht.

Beispiel zur Berechnung des Pflichtteils für einen Enkel

Der Verstorbene war ledig, hatte jedoch drei Kinder sowie vier Enkelkinder. Von den drei Kindern ist eins verheiratet und hat zwei eigene Kinder. Eines seiner Kinder ist ledig und das dritte Kind ist bereits gestorben, hat jedoch zwei Kinder hinterlassen. Des Weiteren gibt es in der Familie die noch lebende Mutter des Erblassers.

Der Erbfall stellt sich demnach wie folgt dar:

  • Da es Erben erster Ordnung gibt, wird die Mutter beim Erbe nicht berücksichtigt, da sie zur zweiten Ordnung gehört (§ 1930 BGB).
  • Da das verheiratete Kind noch lebt, erben dessen Kinder als Enkel nicht (§ 1924 Abs. 2 BGB).
  • Das dritte Kind ist gestorben. Daher nehmen dessen Kinder diese Stelle ein (§ 1924 Abs. 3 BGB). Sie erben somit gemeinsam das Erbe, das dem dritten Kind zugestanden hätte.

In dem Beispiel gehören die beiden lebenden Kinder sowie die beiden Enkel des gestorbenen Kindes zu den Erbberechtigten. Im Ergebnis erben die beiden Kinder des Erblassers jeweils ein Drittel. Die beiden Enkelkinder erben wiederum gemeinsam das Drittel, das ihrer gestorbenen Mutter zugestanden hätte. Den beiden steht somit je ein Sechstel des Erbes zu.

Wenn die beiden Enkel enterbt werden, haben sie das Recht auf einen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht, was in diesem Fall ein Zwölftel für jeden der Enkel bedeutet.

Verwendete Quellen
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